impfungen

Schwangerschaft

Wir freuen uns, Sie durch die besondere Zeit der Schwangerschaft begleiten zu dürfen. Dazu bieten wir neben den üblichen Vorsorgeuntersuchungen, wie sie in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind, auf Wunsch auch zusätzliche Diagnostik:

  • Infektionsserologie (Ringelröteln, Cytomegalie, Toxoplasmose)
  • Ultraschall
  • Ersttrimesterscreening (ETS), Nicht invasiver Pränataltest (NIPT)
  • Farbdopplerultraschall
  • 3D/4D-Ultraschall (bei medizinischer Indikation)
  • Abstrich auf Streptokokken der Gruppe B
Mehr erfahren
Dr_Dick_Screening

Ersttrimesterscreening (ETS)

Beim Ersttrimesterscreening in der 11+0 bis 13+6 Schwangerschaftswoche bzw. bei einer Größe des Embryos von 45-84 mm, vom Scheitel bis zum Steiß gemessen, wird mittels Ultraschall die sogenannte „Nackentransparenz oder Nackenfalte“, eine Flüssigkeitsansammlung unter der Nackenhaut des ungeborenen Kindes gemessen, eine Struktur, die bei jedem ungeborenen Kind in diesem Schwangerschaftsalter nachweisbar ist, die aber unterschiedlich dick sein kann. Zusammen mit dem Alter der Patientin und zwei Hormonuntersuchungen, PAPP-A und freies ß-HCG, aus dem Blut der Schwangeren wird eine Risikoberechnung für das Vorliegen einer Chromosomenstörung durchgeführt. Dabei werden unter Zuhilfenahme weiterer Ultraschallmarker etwa 90% aller Trisomie 21-Fälle entdeckt.

Wichtig zu wissen ist, dass ein auffälliges Ergebnis nicht automatisch ein krankes Kind bedeutet (Falsch-Positiv-Rate ca. 5%). Bei hohem Risiko kann zur weiteren Abklärung ein Test zum Nachweis kindlicher DNA im Blut der Schwangeren (NIPT, s.u.) bzw. eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Entnahme von Gewebe des Mutterkuchens angeraten werden. Erst dann kann eine genaue Aussage getroffen werden, ob eine Chromosomenstörung vorliegt oder nicht. Eine verbreiterte Nackentransparenz kann desweiteren auch auf andere fetale Erkrankungen wie z.B. Herzfehler hinweisen.

Vorteil des Ersttrimesterscreenings ist, dass mittels genauen Ultraschalls neben Chromosomenstörungen auch andere schwere organische Störungen oder Fehlbildungen beim ungeborenen Kind frühzeitig erkannt werden können.

Nachteil ist eine höhere Falsch-Positiv-Rate von etwa 5%, was erhebliche Verunsicherung der werdenden Eltern mit sich bringen kann.

Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Dr_Dick_Praenaltest

NIPT: Nicht-invasiver Pränataltest (z.B. Harmony-Test, Praenatest, Panorama-Test)

Dieser Test kann ab der 10. Schwangerschaftswoche bzw. einer Länge des Kindes von 35 mm, vom Scheitel zum Steiß gemessen, durchgeführt werden. Er beruht auf dem Nachweis kindlicher DNA im Blut der Schwangeren. Über 99% aller Fälle von Trisomie 21 werden durch den Test richtig erkannt. Neben der Trisomie 21 können auch die Trisomien 13 und 18 ausgeschlossen werden, auch die Bestimmung des kindlichen Geschlechts ist möglich, falls dies gewünscht wird. Die Mitteilung des kindlichen Geschlechts ist jedoch nach dem Gendiagnostikgesetz erst ab der 14+0 Schwangerschaftswoche möglich. Darüber hinaus können auch selten vorkommende Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen (z.B. Turner-Syndrom) festgestellt werden. Andere Krankheiten als die oben genannten kann der Test nicht erkennen (im Gegensatz zum Ersttrimesterscreening, wo ein ausführlicher Ultraschall zusätzlich durchgeführt wird). Eine Verfälschung des Tests ist z.B. durch eine zu frühe Schwangerschaftswoche oder Übergewicht der Schwangeren möglich. Auffällige Befunde müssen ebenfalls durch eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Entnahme von Gewebe des Mutterkuchens bestätigt werden. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen

Pertussis-Impfung

KEUCHHUSTEN-IMPFUNG DER MUTTER WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT SCHÜTZT BABY

 Keuchhusten ist für Neugeborene und Säuglinge besonders gefährlich. Die Ständige Impfkommission rät deshalb nun allen Schwangeren, sich impfen zu lassen, um das Baby zu schützen.

Keuchhustenanfälle verursachen bei Säuglingen oft einen Atemstillstand. Außerdem kann die Infektion gerade in den ersten Lebensmonaten zu Entzündungen von Gehirn, Lungen und dem Mittelohr führen. Die einzige Möglichkeit, Neugeborene vor dieser lebensgefährlichen Ansteckungskrankheit zu schützen, ist eine Impfung der Mutter in den letzten Monaten der Schwangerschaft. Diese Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) dringend empfohlen.

 

Nur durch eine Impfung in den letzten Monaten der Schwangerschaft entwickelt die Mutter so viele Antikörper, dass sie ihrem Baby für seine ersten Lebensmonate einen ausreichenden Schutz mitgibt. Nach einer Impfung in früheren Jahren oder einer früher durchgemachten Pertussis-Erkrankung sind die Antikörperkonzentrationen im Blut der Mutter nicht mehr hoch genug, sie gibt dadurch keinen ausreichenden Schutz an ihr Baby weiter.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung in den letzten drei Monaten der Schwangerschaft; sie kann vorgezogen werden, wenn es Hinweise auf eine mögliche Frühgeburt gibt. Die Impfung soll auf jeden Fall und in jeder Schwangerschaft durchgeführt werden, auch wenn die Schwangere bereits vorher geimpft wurde.

https://www.efcni.org/activities/campaigns/keuchhusten/